Rechtsprechung
RG, 10.02.1939 - 1 D 1015/38 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1939,458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Sind bei der Verurteilung wegen Steuerhehlerei Beförderungsmittel einzuziehen, die benutzt worden sind, um das gehehlte Gut von dem Orte wegzubringen, an dem es aus der Verfügungsmacht des Vortäters übernommen worden war?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 73, 104
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 29.11.1977 - 1 StR 582/77
Verurteilung wegen Hehlerei - Anordnung der Einziehung einer Briefgrundschuld - …
Bei der Hehlerei ist davon auszugehen, daß sich die hier vorausgesetzte Bereicherungsabsicht regelmäßig mit der Erlangung der endgültigen Verfügungsmacht verwirklicht (vgl. auch RGSt 73, 104; 73, 106). - BGH, 23.08.1956 - 1 StR 60/56
Rechtsmittel
Das träfe nur zu, wenn er Abgaben für die Zigaretten gerade dadurch hinterziehen wollte, daß er sie von einem Ort an den anderen verbrachte (RGSt 68, 42, 69, 193; 73, 104 f; BGHSt 3, 1, 4) [BGH 23.05.1952 - 4 StR 6/51]. - BGH, 30.06.1955 - 3 StR 851/53
Rechtsmittel
Die einstweilige, kurzfristige Unterbringung der Kaffeesäcke im Traktorschuppen des K. wurde deshalb am nächsten Tage durch die nach Ansicht der Beteiligten zweckmässigere Verwahrung bei Mathe verbessert (RGSt 73, 104; BGH 2 StR 390/51 vom 19.10.51 LM Nr. 3 zu § 259 StGB).
- BGH, 29.05.1953 - 1 StR 753/52
Rechtsmittel
Lag die Weiterbeförderung des Gutes von vornherein in dem Plan des Hehlers und diente sie erst der Verfestigung seiner Verfügungsmacht, so gehörte auch dieser Abschnitt noch zur "Begehung" der Tat im Sinne des § 401 RAbgO (RGSt 73, 104; BGH VRS 4, 44); alsdann ist auch die Einziehung des von ihm hierbei benutzten Beförderungsmittels geboten. - BGH, 14.10.1952 - 2 StR 354/52 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 19.10.1951 - 2 StR 390/51
Rechtsmittel
Allerdings war das "Ansichbringen" bereits mit der Entgegennahme der Waren im Lager rechtlich vollendet , noch nicht aber tatsächlich beendet (vgl auch RGSt 73, 104, 105). - BGH, 06.03.1951 - 2 StR 28/51
Rechtsmittel
Die Voraussetzungen einer solchen Anordnung (§ 42 b StGB) sind nur dann erfüllt, wenn der Bestand der Rechtsordnung durch die bestimmte Wahrscheinlichkeit künftiger gegen sie gerichteter Handlungen unmittelbar bedroht wird, und eine Abhilfe für die Zukunft zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit geboten und nicht auf andere Weise als durch die jeweils in Betracht kommenden Sicherungsmassnahmen zu erreichen ist (RGSt 73, 104).